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Die Schweizer Krankenkassen anerkennen die Notwendigkeit der Behandlung von Eisenmangelpatienten und bezahlen die Behandlung. Allerdings gibt es drei Ausnahmen: Atupri, Sanitas und Agrisano.

 

Sie haben sich 2011 ermächtigt, den bei ihnen versicherten Eisenmangelpatienten mit einem Ferritinwert über 15 - 30 ng/ml die notwendigen Behandlungen nicht mehr zu bezahlen, obwohl sie dazu seit der Entdeckung des Eisenmangelsyndroms (1998) bereit waren.

 

Gemäss Bundesrat Berset haben diese Krankenkassen aber nicht die Kompetenz, einen Ferritin-Grenzwert willkürlich festzulegen. Die Swiss Iron Health Organisation SIHO empfiehlt Betroffenen einen Wechsel der Krankenkasse.

 

Es bleibt zu hoffen, dass Atupri bald damit aufhört, Frauen und Kinder zu diskriminieren, indem sie notwendige Behandlungen nicht bezahlen. Sobald sich Atupri, die erste abtrünnige Krankenkasse, an die Weisung des Bundesrates hält und ihren Verpflichtungen nachkommt, werden die beiden Mitläufer Sanitas und Agrisano wohl auch einspuren.

 

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